Praxis für Psychoanalyse und Psychotherapie in Berlin-Charlottenburg – Informationen zu Ablauf und Kosten
Praxis für Psychoanalyse und Psychotherapie in Berlin-Charlottenburg – Informationen zu Ablauf und Kosten

Ablauf und Kosten

Erstgespräch und probatorische Sitzungen

Im Erstgespräch geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen sowie darum, Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Situation besser zu verstehen.

Neben der Frage nach der geeigneten Therapieform ist die persönliche Passung zentral, da die Behandlung auf einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung beruht.

Wenn eine Psychotherapie sinnvoll erscheint, schließen sich probatorische Sitzungen an. Diese dienen dazu, Ihr Erleben zu erfassen und gemeinsam zu prüfen, ob eine analytische Behandlung für Ihr Anliegen sinnvoll und passend ist.

Anschließend wird eine Behandlungsplanung erstellt und in anonymisierter Form bei der Krankenkasse zur Begutachtung eingereicht.

Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als niedergelassene Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen sowie genehmigte Psychotherapien werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenkassenkarte mit.

Private Krankenversicherung

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Bitte klären Sie die Voraussetzungen vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung.

Beihilfe

Für Beihilfeberechtigte ist Psychotherapie in der Regel beihilfefähig. Nach den probatorischen Sitzungen ist ein Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle erforderlich.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die konkreten Voraussetzungen und Formalitäten.

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

Terminabsagen

Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden privat in Rechnung gestellt, da der Termin in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden kann.